Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.
Gesetzlich Versicherte
Da dies eine Privatpraxis ist, kann im Regelfall leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich.
Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der Broschüre der
Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können.
Selbstzahler
Sie können meine Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Dies kann manchmal bevorzugt werden, um Formalitäten zu vermeiden. Dies kann beispielsweise bei der Absicht eine Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Zusatzversicherung abzuschließen oder bei einer Bewerbung für den Staatsdienst eine Rolle spielen. Denn hier werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich auch in diesen Fällen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).